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LAG Rheinland-Pfalz, 22.07.1994 - 11 Ta 122/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kindergeld; Einkommen; Prozeßkostenhilfe
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 17.03.1994 - 4 Ca 81/94
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.07.1994 - 11 Ta 122/94
Papierfundstellen
- NZA 1995, 911
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Berlin, 02.09.1992 - 9 Ta 15/92
Prozesskostenhilfe: Einkommen - Kindergeld
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.07.1994 - 11 Ta 122/94
Das staatliche gewährte Kindergeld ist bei der Bestimmung des nach § 115 I ZPO einzusetzenden Einkommens eines Elternteils nicht zu berücksichtigen (im Anschluß an LArbG Bremen vom 19.02.1986, 2 Ta 1/86 = LAGE § 115 ZPO Nr. 16; gegen LArbG Berlin vom 02.09.1992, 9 Ta 15/92 = LAGE § 115 ZPO Nr. 47).
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.12.2004 - 10 Ta 268/04
Berücksichtigung von Sozialhilfe bei der Prozesskostenhilfebewilligung
Nach zutreffender Ansicht (LAG Rheinland - Pfalz, Beschluss vom 17.06.1994, AZ: 3 Ta 113/94) gehört die vom Sozialamt gewährte laufende Hilfe zum Lebensunterhalt (ebenso wie das staatlich gewährte Kindergeld; LAG Rheinland - Pfalz, Beschluss vom 22.07.1994, AZ: 11 Ta 122/94) nicht zu dem gemäß § 115 ZPO für die Ratenfestsetzung zu berücksichtigenden Einkommen.