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   LAG Rheinland-Pfalz, 22.07.1994 - 11 Ta 122/94   

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https://dejure.org/1994,10064
LAG Rheinland-Pfalz, 22.07.1994 - 11 Ta 122/94 (https://dejure.org/1994,10064)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.07.1994 - 11 Ta 122/94 (https://dejure.org/1994,10064)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. Juli 1994 - 11 Ta 122/94 (https://dejure.org/1994,10064)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kindergeld; Einkommen; Prozeßkostenhilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 911
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Berlin, 02.09.1992 - 9 Ta 15/92

    Prozesskostenhilfe: Einkommen - Kindergeld

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.07.1994 - 11 Ta 122/94
    Das staatliche gewährte Kindergeld ist bei der Bestimmung des nach § 115 I ZPO einzusetzenden Einkommens eines Elternteils nicht zu berücksichtigen (im Anschluß an LArbG Bremen vom 19.02.1986, 2 Ta 1/86 = LAGE § 115 ZPO Nr. 16; gegen LArbG Berlin vom 02.09.1992, 9 Ta 15/92 = LAGE § 115 ZPO Nr. 47).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.12.2004 - 10 Ta 268/04

    Berücksichtigung von Sozialhilfe bei der Prozesskostenhilfebewilligung

    Nach zutreffender Ansicht (LAG Rheinland - Pfalz, Beschluss vom 17.06.1994, AZ: 3 Ta 113/94) gehört die vom Sozialamt gewährte laufende Hilfe zum Lebensunterhalt (ebenso wie das staatlich gewährte Kindergeld; LAG Rheinland - Pfalz, Beschluss vom 22.07.1994, AZ: 11 Ta 122/94) nicht zu dem gemäß § 115 ZPO für die Ratenfestsetzung zu berücksichtigenden Einkommen.
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